ortsbildschutz in den gemeinden

Im Gespräch mit der kantonalen Denkmalpflege wurde wieder einmal deutlich, was wir auch schon in der Berufspraxis feststellen: In der Mehrzahl der Gemeinden wurde das Ortsbild bei der Bewilligungspraxis höchstens dann berücksichtigt, wenn behördenverbindliche Inventare vorhanden waren. Nun wächst das Bewusstsein in einigen Gemeinden, dass die Identität verloren geht und sie stellen Ortsbildberater an, was wir sehr begrüssen. Um das Thema umfassend aufzuarbeiten wäre für alle Gemeinden ein Inventar sinnvoll, wie es die Stadt Zug vorgemacht und inzwischen veröffentlicht hat. Dazu müssen wir jedoch nicht nur die Ortsplaner, sondern auch die politischen Verantwortlichen und die Mitarbeiter in den Bauverwaltungen auf dieses Thema sensibilisieren.

Die Stadt Zug hat aufgrund ihrer Auseinandersetzung mit der Thematik, Strukturerhaltungsgebiete ausgeschieden. Spannend wird dabei die Eigentümer-verbindliche Festsetzung in den Bauordnungen. Der Zustand, dass das Denkmalinventar nur Objekte bis 1975 erfasst (und bis auf weiteres auch nicht ergänzt werden soll), sollte die Gemeinden animieren, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und kommunale Inventare ins Auge zu fassen, um ein Werkzeug zu haben, um ihre Identität zu wahren.

Ein Mandelhof oder ein Lorzensaal in Cham könnten in der derzeitigen Situation ebenso ausgewechselt werden wie es derzeit mit dem Zeilenbau der Metalli an der Baarerstrasse in Zug geschieht.

 

ISOS und Innenentwicklung

ISOS-Ortsbilder in der Stadt Zug 2000-2020

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vortragsreihe wohnen

Am 27.10.2023 fand der erste Anlass der neu konzipierten BauForumZug Vortragsreihe zum Thema Wohnen im Ziegeleimuseum Hagendorn statt.

Prof. Dr. Phillippe Koch von der ZHAW ging in seinem Vortrag der Frage nach, was als Innovation im Wohnungsbau bezeichnet werden kann und betonte unter anderem, dass nicht alles, was "Neu" ist automatisch innovativ sein muss. Des Weiteren beleuchtete er drei Bereiche, bei denen er das Innovationspotential für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsbaus beobachtet. Unten findet Ihr seinen Vortrag als pdf sowie den Artikel der ZugerZeitung von der Veranstaltung.

Die grosse Teilnehmerzahl und die anregenden Diskussionen am anschliessenden Apéro haben gezeigt, dass das Thema „Wohnen“ von grossem Interesse ist. Darum planen wir auch im kommenden Jahr Anlässe zu diesem Thema anzubieten.

 

Vortrag Innovatives Wohnen

Bericht Zuger Zeitung vom 17.04.23

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historisches bauteillager

Am 28. September 2023 fand die in ein Postulat umgewandelte Motion für ein „historisches Bauteillager“ eine Mehrheit im Kantonrat. Der Regierungsrat ist hiermit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, welche prinzipiell bereits vorhanden sind, um ein historisches Bauteillager führen zu können. Damit entspricht der Kantonsrat einem Bedürfnis der Architekten und Bauherren, welche Planungsvorhaben im historischen Bereich und bei denkmalgeschützten Häusern leisten.

Die Idee ist, bei Abbruchobjekten einzelne Elemente oder ganze Bauteile, welche historisch bedeutend sind, fachgerecht demontieren zu lassen und nach einer Registration einzulagern. Dadurch sollen diese historischen Bauteile einer fachgerechten Weiterverwendung an einem anderen Ort zur Verfügung stehen. Damit soll ein Beitrag an die gebaute Kultur geleistet und der Verlust von historisch bedeutsamen Bauteilen verringert werden. Historische Bauteile sollen adäquat nach Zeitraum und Region einen Weitergebrauch erhalten.

Der Regierungsrat wird über die Direktion des Innern das Projekt vorbereiten, aufgleisen und das Budget festsetzen. Die Errichtung des Bauteillagers kann ab 2025 erfolgen,

Der Kantonsrat und der Regierungsrat sieht uns Architekten auch in der Pflicht, aufzuzeigen, dass wir ein solches Angebot in beiden Richtungen nutzen und einen Mehrwert eines historischen Bauteillagers für unsere Region aufzeigen.

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Wettbewerbswesen - Mitgliederbefragung

Aufgrund diverser konkreter Erfahrungen mit Wettbewerben im Kanton Zug und einer noch etwas diffusen Diagnose eines grundsätzlichen Optimierungsbedarfes, hatte der Vorstand des BauForumZug seine Mitglieder über die Sommerferien gebeten, an einer Umfrage zum Wettbewerbswesen teilzunehmen. Diese versuchte sowohl Erfahrungen als auch Verbesserungsvorschläge zu sammeln, die auf der einen Seite eine breiter abgestützte Beurteilung der Lage zuliessen und auf der anderen bereits Schritte formulieren könnten, um ein faireres und zielführenderes Wettbewerbswesen anzuvisieren.

Trotz der nicht überwältigenden Teilnehmerzahl, gab es einen doch grösseren Auswertungsaufwand aber auch einige eindeutige Aussagen und neue Erkenntnisse. Die anonymisierten Antworten sind unten als pdf's in zwei Varianten zu finden: Eine 30-seitige komplette Version mit allen Antworten und eine kompakte, 17-seitige, welche neben statistischen Auswertungen und Zusammenfassungen der Antworten auch einzelne prägnante Voten und Aussagen beinhaltet.

Zur Vertiefung und Präzisierung soll nun ein Runder Tisch mit Wettbewerbsorganisatoren und erfahrenen Wettbewerbsteilnehmern Grundlagen für ein Merkblatt zum Thema Wettbewerbswesen bereitstellen, welches als Vademecum sowohl für private wie auch öffentliche Wettbewerbsauslober dienen soll.

 

Wettbewerbswesen Umfrageergebnisse Kompakt

Wettbewerbswesen Umfrageergebnisse Komplett

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stadtbildkommission stadt zug

Es freut uns sehr, dass der vom BauForumZug vorgeschlagene Kandidat als Ersatzmitglied der Stadtbildkommission der Stadt Zug gewählt wurde. Ab dem 1. Oktober 2022 wird unser ehemaliger Präsident Tom Baggenstos zusammen mit dem Zürcher Landschaftsarchitekten Christoph Schubert die Stadtbildkommission komplettieren. Wir wünschen ihnen allen viel Erfolg und Gelegenheit, ihr Fachwissen bei möglichst vielen Projekten in der Stadt Zug einbringen zu können.

 

Medienmitteilung vom 22.09.22

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PROJEKT UNTERFELD BAARZUG

Der erste Bebauungsplan, aus einem Architekturwettbewerb hervor gegangen, wurde im Februar 2017 vom Stimmvolk abgelehnt. In einem partizipativen Prozess suchte die Gemeinde Baar eine neue bauliche Lösung. Auch zwei Vertreter aus dem BauForumZug nahmen an den Workshops des Reflexionsgremiums an drei Zusammenkünften im Winter 2017/2018 teil. Entstanden ist ein neue städtebauliche Struktur unter Einbezug und Erhalt des heute bestehenden Naturraums am Stampfibach mit einem grosszügigen Quartierplatz und Begegnunsorten. An der Haltestelle Lindenhof soll ein markanter Solitär das Stadtbild stärken. Damit wurde für die folgenden Architekturwettbwerbe eine adäquate Basis vorbereitet.

 

30.08.2022

In den letzten beiden Jahren hat die Implenia ihre Baufelder anhand von zwei Projektwettbewerben weiterentwickelt. Der Ergebnis der zweiten Etappe wurde Ende August veröffentlicht und der Bevölkerung vorgestellt.

Die einst abstrakten Volumen des Richtprojektes haben so einen architektonischen Ausdruck und eine vielfältige Nutzung erhalten. Mit Pirmin Amrein hat ein Vorstandsmitglied des BauForumZug bei beiden anonym durchgeführten Wettbewerben als Fachjuror mitgewirkt.

Leider konnte kein Architekturbüro aus dem Kanton Zug die sehr hohen Anforderungen an die gebauten Referenprojekte und die Mindestgrösse des Büros (Mitarbeiterzahl) erfüllen, welche die Implenia für eine Teilnahme voraussetzte. Bei beiden Wettbewerben waren somit keine Zuger Büros am Start, was bedauerlich ist. Dennoch dürfen wir uns auf ein spannendes Areal freuen in Anbetracht der prämierten Projekte und den dahinterstehenden Verfassern. Auf der folgenden Webseite sind die Juryberichte und viele zusätzliche Informationen zum Unterfeld Süd zu finden. www.unterfeld-sued.ch

 

27.9.2020

Im Gebiet Unterfeld Süd entsteht neuer Wohn- und Lebensraum. Die Grundstrukturen des neuen Quartiers haben Vertreter der Bevölkerung von Baar gemeinsam mit Experten in einem mehrstufigen Planungsprozess unter der Führung der Gemeinde festgelegt. Zentrale Elemente sind ein grosszügiger Quartierplatz, Begegnungsorte und der Erhalt des Grünraums beim Stampfibach, der die Gemeindegrenze zwischen Zug und Baar markiert. Daraus resultiert eine Anpassung der Bauordnung und des Zonenplans (Bebauungsplan), welchen die Baarer Bevölkerung am 27. September 2020 mit einem Ja-Stimmenanteil von 65% zustimmte. Nun folgt die Entwicklung und architektonische Gestaltung der einzelnen Baufelder. Der frühestmögliche Baubeginn ist zirka 2023.

 

15.6.2018

Der letzte Workshop im Reflexionsgremium fand statt. Dabei wurde eine städtebauliche Figur als Basis für einen Bebauungsplan ausgearbeitet. Das Konzept «Verweben» der Grünräume, der Hecken und überlieferten Bachläufe überzeugt uns. Das BauForumZug ist der Meinung, die neue Basis benötigt in der Weiterbearbeitung einige städtebauliche und architektonische Präzisierungen. Zur Zeit verfassen wir zu Handen der Gemeinde Baar ein ausführliches Schreiben und werden darin einige wichtige Aspekte für eine gelingende städtebauliche Entwicklung erläutern.

 

18.12.2017

Beim Unterfeld handelt es sich um die letzte noch unbebaute Parzelle zwischen Baar und Zug. Im 2010 wurde ein Studienauftrag durchgeführt, welchen die Arbeitsgemeinschaft HHF Architekten, Basel und Topotek 1 Landschaftsarchitekten, Berlin gewannen. Dieses Projekt wurde im Rahmen einem vierjährigen, koorporativen und gemeindeübergreifenden Planungsprozess in zwei aufeinander abgestimmte Bebauungspläne umgesetzt.

An der Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 wurde der Bebauungsplan vom Souverän abgelehnt.

Die Einwohnergemeinde Baar wählte für eine Nachfolgelösung einen interaktiven Planungsprozess zu welchem unterschiedliche Interessengruppen, Kommissionen, Anrainer sowie Parteien eingeladen sind. Auch das BauForumZug wirkt in der Workshopgruppe mit. Ein erster Workshop fand im Dezember 2017 statt, ein weiterer folgt im April 2018.

Auf Wunsch der Grundeigentümer erarbeiteten HHF Architekten ein angepasstes Konzept auf Basis des bisherigen Bebauungsplans. Das angepasste Projekt der HHF Architekten und die neue städtebauliche Studie Unterfeld Süd werden im Schlussworkshop gegenübergestellt.

Das BauForumZug wirkt aktiv an den Workshops mit und setzt sich gemäss den Vereinszielen für eine städte- und landschaftsbauliche Lösung von hohen gestalterischen Qualitäten ein. Wir verfolgen den Prozess aufmerksam und kritisch.

 

Bericht Zuger Zeitung vom 27.9.2020

Bericht Zuger Zeitung vom 14.1.2019

Bericht Zuger Zeitung vom 22.8.2018

Bericht Zuger Zeitung vom 18.4.2018

Bericht Zuger Zeitung vom 24.10.2017

 

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SCHEIBENHAEUSER INWIL

Die vier markanten Scheibenhäuser an der Rigistrasse Inwil, zwischen Dorfplatz und Zuwebe, sollen in den nächsten 10 bis 15 Jahren etappenweise durch Neubauten ersetzt werden. Sie sind Eigentum der Pensionskassen der V-Zug und der BVK, Zürich und sind in der kürzlich erschienen Publikation „bewahrt, erneuert, umgebaut - Blick auf die Nachkriegsarchitektur im Kanton Zug“ beschrieben, an welcher das BauForumZug beteiligt ist. Mit der Entlassung der Bauten aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler wurde die Voraussetzung für eine Neuüberbauung geschaffen.

Sechs Architekturbüros erarbeiteten bis Januar 2021 verschiedene Entwicklungsvarianten. Im Juni 2021 wurden die Ergebnisse des Studienauftrags präsentiert. Das siegreiche Projekt von Studio Märkli/Christophe Girot schlägt vier Punkthochhäuser vor. Dank dieser Lösung bleiben trotz der beachtlichen Erhöhung der Ausnützung von rund 50 % die Durch- und Ausblicke ähnlich wie heute gewährleistet. Ein Hochhaus ist um ca. 45° abgedreht und bildet damit Anbindung an die Rigistrasse und den nahen Dorfplatz. Die ehemals markante Überbauung mit ihren farbigen Sonnenstoren ist im Verlaufe der 50 Jahre eingewachsen. Die neuen Hochhäuser gelangen zu neuer Prägnanz. Auch wenn wir den Verlust der städtebaulich und baugeschichtlich hervorragenden Qualitäten des Bestands ausserordentlich bedauern, darf eine umso bessere Bebauung zugelassen werden. Eine qualitätsbewusste Umsetzung der neuen Bebauung muss sich noch zeigen.

 

Bericht Tec vom 03.09.21

Link Homepage

Schlussbericht Studienauftrag vom 16.04.21

Bericht zentralplus vom 17.04.21

Bericht Zuger Zeitung vom 10.10.20

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erweiterung betagtenheim breiten, oberägeri

Die Bürgergemeinde Oberägeri plant seit längerem einen Erweiterungsbau für ihr Betagtenzentrum Breiten an der Morgartenstrasse. Hierbei handelt es sich um ein Grundstück in der Bauzone öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen, für welches eine Bebauungsplanpflicht besteht. Zudem liegt es prominent sichtbar direkt gegenüber einer kantonalen Seeuferschutzzone höchster Stufe (Zone 3). Alles zusammen würde die Erwartung wecken, dass es sich hier um eine Bauaufgabe von höchster Sensibilität und Qualität handelt.

Durch die jüngste Änderung des PBG gibt es nun jedoch zwei Arten von Bebauungsplänen: den ordentlichen und den einfachen. Im Gegensatz zum ersteren, ist letzterer ohne Wettbewerb möglich. Für diesen Weg entschied sich die Bürgergemeinde, da "ein Wettbewerb vor allem gestalterisch verschiedene Lösungen" ergibt. Dabei stünden "interne Prozesse und Arbeitsabläufe () meist an zweiter Stelle". Diese fundamentale Fehldarstellung dessen, was Wettbewerbe leisten können und regelmässig tun, wurde auch der Bürgergemeindeversammlung präsentiert. Gleichzeitig argumentierte die Bürgermeinde, dass sie dem öffentlichen Beschaffungsrecht nicht unterstünde, da der Betreib des Betagtenzentrums keine gesetzliche Aufgabe der Bürgergemeinde sei obschon sie sehr wohl eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, auf der Pflegeheimliste des Kantons gelistet ist und somit auch mit öffentlichen Geldern alimentiert wird.

Beide Aussagen haben zu Verwunderung unter unseren Mitgliedern und zu heftigen Reaktionen des Vorstands geführt, die sowohl im direkten Kontakt als auch über die Presse schlussendlich fruchtlos blieben. Das vorläufe Planungsergebnis ist der beiliegenden Tagespresse zu entnehmen.

 

Einladung Bürgergemeindeversammlung vom 14.12.21

Leserbrief vom 06.12.21

Bericht Zuger Zeitung von 09.08.21

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stadtarchitektin stadt zug

Noch in ihrer vorweihnachtlichen Mitteilung zur Trennung vom Stadtarchitekten Christian Schnieper hatte die Stadt Zug den Beizug der Planerverbände bei der Suche nach einer NachfolgerIn angekündigt. Nachdem sie dann aber nur unsere Adresskartei nutzen wollte, sahen wir uns genötigt, unsere Vorstellung der Rolle der StadtarchitektIn in einem Schreiben an den Stadtrat darzulegen. Primär ging es darum zu betonen, dass Stadtentwicklung eine langfristige Planung ist und dass diese unabhängig von politischen Launen einen hohen Anspruch an Kontinuität erfordert. Mit der zunehmenden Verdichtung wird der Anspruch an die Qualität der Bauten und vor allem deren Nutzung und Zwischenräume noch stärker wachsen. Hier ist es entscheidend, in einem frühen Planungsstadium die Ansprüche des Quartiers einzubringen, um zu einem lebendigen und dadurch geschätzten Lebensraum zu kommen. Dies sichert auch die langfristige Rendite für den Bauträger wie für die Gesellschaft.

Dabei haben wir uns mit unseren Vorstandskollegen des BSA und SIA Zentralschweiz abgestimmt und das unten verknüpfte Schreiben verfasst. Dieses wurde mehr oder weniger wohlwollend in der Tagespresse und an unserem jährlichen Workshop mit dem Baudepartement besprochen.

Am 6. April erreichte uns dann die Medienmitteilung der Stadt Zug zur Wahl von Gabriela Barman Krämer zur neuen Stadtarchitektin. Sie wird ihr anspruchsvolles Amt ab dem 1. Oktober übernehmen und wir wünschen ihr viel Kraft und Erfolg beim Gestalten der Zukunft der Stadt Zug. Wo immer möglich, werden wir sie dabei sehr gerne unterstützen.

 

Medienmitteilung vom 06.04.22

Artikel Zuger Zeitung vom 09.02.22

Schreiben vom 28.01.22

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gemeindlicher brandschutz

Der Zuger Kantonsrat hat in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Feuerschutzgesetzes beraten. Neu wird "der vorbeugende Brandschutz" dem Kanton zugewiesen. Das heisst: die gemeindlichen Brandschutzabteilungen werden aufgehoben und in die Kantonale Gebäudeversicherung Zug integriert. Kleinere Gemeinden, bzw. deren Vertreter im Kantonsrat, wehrten sich gegen den Verlust der Gemeindeautonomie. Als Vertreter der Architekten und der Bauwirtschaft befürwortete unser Vorstandsmitglied Patrick Röösli vehement eine Zusammenlegung.

Dank dieser können die Fachkompetenzen gebündelt und gestärkt werden. Unsere Planungsaufgaben werden komplexer und vielfältiger während Mehrfachnutzungen spezifische Lösungen erfordern. Diese wichtige Neuerung ist in unserem Interesse und wir wünschen uns daraus zukünftig eine höhere Verlässlichkeit für unsere Planungsvorhaben. Bis spätesten 31.12.2026 ist die Neuorganisation zu vollziehen.

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kulturförderung

Bei der Neuformulierung des Kulturförderreglements der Stadt Zug haben wir, auch basierend auf der Erklärung von Davos, die Berücksichtigung des Bauens als Kulturgut gefordert. In dieser Erklärung haben sich 2018, auf Initiative der Schweiz, die Europäischen Staaten verpflichtet, eine hohe Baukultur politisch und strategisch zu verankern. Anbei findet Ihr unser Schreiben wie auch die Erklärung von Davos, welche leider und unverständlicherweise nicht für das Reglement zu Rate gezogen wurde.

 

Schreiben vom 09.09.21

Erklärung von Davos 2018

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Richtplan Kanton Zug

Im März lud das Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug verschiedenen Organisationen ein, zu den angedachten Anpassungen des Kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen. Nebst einer geringfügigen Anpassung der Siedlungsbegrenzung für die „Äussere Lorzenallemend“, der Streichung des Schulhaus Röhrliberg als potentiellen zukünftigen Mittelschulstandort und der Umbenennung des Kapitels „Einkaufszentren“ in „Verkehrsintensive Einrichtungen“ inklusive der Anpassung der entsprechenden Bestimmungen, befasste sich der grösste Teil der Vorlage mit dem neuen Mobilitätskonzept, welches den ehemaligen Abschnitt Verkehr ablösen wird.

 

Stellungnahme vom 21.06.21

 

 

 

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Mitwirkungsverfahren

10.06.2021

Angestachelt von unserem Positionspapier bzgl. gut gemeinter aber oft schlecht durchgeführter Mitwirkungsverfahren, hat Zug Estates das BauForumZug zum Stadtmodell im Stadthaus eingeladen, um uns ihre Planung auf und um das Metalli-Areal vorzustellen. Aufgrund des hohen Interesses der Mitglieder und der begrenzten Teilnehmerzahl mussten zwei getrennte Gruppen gebildet werden. Nach einer interessanten Einführung in die Absichten und Nachhaltigkeitsphilosophie der Zug Estates durch Peter Wicky, GL-Mitglied und Leiter Entwicklung und Bauprojekte, hat Alexander Kneer, Partner bei Hosaya Schaefer Architects, das Siegerprojekt vorgestellt.

Als besondere Qualität des Projektes, dessen Durchlässigkeit in beiden Richtungen wiederholt hervorgehoben wurde, wurde der neue Metalliplatz in der Verlängerung des Bahnhofzugangs betont, sowie die Weiterführung der Bewegungsachse bis zu einem neuen Plätzchen am Fusse des "Bergli", wo heute noch das Parkhotel steht. Just hieran entzündeten sich in der anschliessenden Diskussion die Fragen nach der Bedeutung dieser Achse und der Qualitäten der verbindungen zum umliegenden Quartier, wobei dem denkmalgeschützten Gasthof Bären anstelle des bestehenden Platzes nun die Rückseite des Hochhauses vor die Nase gestellt wird. In einer Reihe mit neueren und geplanten Hochhäusern entlang der Baarerstrasse kann dieses Hochhaus jedoch auch als wichtiger "Leuchtturm" für das Metalli gesehen werden.

Inwieweit der teilweise Abbruch von gerade mal 30 Jahre alten Gebäuden mit einer prinzipiell nachhaltigen Immobilienstrategie vereinbar ist, wurde eher umstritten diskutiert.

 

01.02.2021

Nach den ernüchterneden Beteiligungen von Vorstandsmitgliedern an dem Mitwirkungsverfahren für das LG-Areal, von dem sich das BauForumZug schlussendlich zurückgezogen hat, um es nicht zu legitimieren, wurde die Bevölkerung aufgerufen, ihren Beitrag zum Bebauungsplan Baarerstrasse-West zu leisten. Motiviert durch diese Alibi-Übung sahen wir uns genötigt, den an und für sich sehr positiven Vorgaben des ordentlichen Bebauungsplanes Gehör zu verschaffen und die Bevölkerung aufzurufen, dieses Recht einzufordern.

Dieser konstruktiv konzipierte Aufruf wurde Anfang Februar sowohl dem Zuger Stadtrat als auch der Bau- und Planungskommission übergeben und seitdem grossteils positiv miteinander besprochen. Obwohl das Positionspapier schlussendlich auch für die Zuger Bevölkerung gedacht war, wurde es Anfang März ohne unser Zutun verfrüht der Presse zugespielt. Im direkten Kontakt mit Stadträtin Eliane Birchmeier wie auch in unserem Jahresgespräch mit den Vertretern der Stadt (SR Eliane Birchmeier, Stadtplaner Harald Klein und Stadtarchitekt Christian Schnieper) wurde jedoch klargestellt, dass unser Positionspapier trotz kritischem Unterton dazu gedacht war, den Behörden den Rücken zu stärken und nicht um ihnen in diesen zu fallen. Das Gespräch verlief so offen, respektvoll und konstruktiv wie üblich.

 

Link Homepage Metalli

Bericht Konkurrenzverfahren vom 27.02.20

Positionspapier vom 09.12.2020

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Denkmalschutzgesetz Kanton Zug

Erstmals in der Vereinsgeschichte wurde das BauForumZug politisch tätig. Wir wehrten uns gegen die verschärften Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung. Gegen den Kantonsratsbeschluss sammelten wir erfolgreich Unterschriften und reichten das Referendum ein. Leider konnten wir trotz einer aktivem Abstimmungskampagne nicht die Mehrheit des Stimmvolks überzeugen. 

Das private Verfahren, welches fünf Zuger Bürger Anfang 2020 beim Bundesgericht angestrengt hatten, um festzustellen, ob das Kantonale Denkmalschutzgesetz übergeordnetem Recht widerspricht, wurde mit einem fast rundum positiven Entscheid des Bundesgerichtes abgeschlossen. Welches die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das revidierte Denkmalschutzgesetz sind, ist noch nicht ganz absehbar.

 

28.04.2021

Das Bundesgericht hat grossteils zugunsten der Kläger gegen das revidierte Zuger Denkmalschutzgesetz entschieden, da die beanstandeten Bestandteile gegen übergeordnetes Völkerrecht verstossen, namentlich der sogenannten Granada-Konvention zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes von 1985.

Die Steigerung von "sehr" schützenswert auf "äusserst" schützenswert wurde als zulässig erachtet, gleichzeitig aber entkräftet. Egal welches Adjektiv superlativiert wird, das massgebende Wort ist "herausragend", welches der Granada-Konvention entstammt. Wörtlich hält das Bundesgericht fest: "Es erscheint insoweit nicht ausgeschlossen, die neuen Bestimmungen, in denen das Wort "äusserst" verkommt, im Sinne des Granada-Abkommens zu verstehen, auch wenn dadurch der gesetzgeberische Wille abgeschwächt wird."

Auch die Kumulation von zweien statt bisher einem Kriterium (wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlicher Wert) zur Anerkennung der Schutzwürdigkeit wird zugleich als rechtlich konform bestätigt und entkräftet. Gemäss Bundesgericht bedingt die Erfüllung eines dieser Kriterien nämlich onehin die Erfüllung eines zweiten. Wörtlich hält das Bundesgericht fest: "Das Kumulationserfordernis stösst sofern ins Leere und vermag eine Schutzwürdigkeit nicht zu verhindern."

Der kritischste Punkt, die Ausschliessung vom Denkmalschutz für Bauten, welche jünger als 70 Jahre sind, ohne dass deren Eigentümer der Unterschutzstellung zustimmen, wurde komplett gekippt. Hier hält das Bundesgericht fest: "Obwohl sich eine Schutzwürdigkeit häufig erst durch Zeitablauf ergibt, ist das nicht zwingend. Mitunter kann eine Baute schon nach kurzer Zeit schutzwürdig sein".

Gerichturteil im Wortlaut, Medienmitteilung des Referendumskomitees und Pressetexte sind am Ende dieser Artikels nachzulesen.

 

24.11.2019

Das Resultat der Abstimmung vom 24. November 2019 über das neue Denkmalschutzgesetz fiel eindeutig aus und ist als demokratisches Resultat ohne «Wenn und Aber» zu akzeptieren. Die grosse Arbeit der Verantwortlichen für die Kampagne gegen das neue Gesetz hat leider nicht gefruchtet. Allen, die sich für das Referendum gegen das neue Gesetz eingesetzt haben, gehört unser grosser Dank!

Nach längerer Diskussion über die Interpretation des Resultats und allfälliger Konsequenzen beschliesst der Vorstand, die Energie des BauForumZug künftig vor allem darin zu konzentrieren, die Thematik Denkmalschutz, Denkmalpflege und Baukultur langfristig positiv zu konnotieren: Gelungene Beispiele von denkmalgeschützten Bauten sollen vermehrt in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Dabei soll der Mehrwert von historisch oder baukulturell wichtigen Bauten in identitätsstiftender, architektonisch-städtebaulicher, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht vermittelt werden.

Der nun laufende Rechtsstreit beim Bundesgericht, ob das neue Denkmalschutzgesetz dem übergeordneten Recht widerspricht, soll zwar ideologisch aber nicht finanziell und mit weiteren Ressourcen unterstützt werden. Dabei ist zu hoffen, dass insbesondere die sogenannte «70 Jahre Regel» als ungültig erklärt wird.

 

30.10.2019

Diese Tage sind die Abstimmungscouverts an die Stimmbürgerinnen und –Bürger versendet worden. Das Komitee „Nein zum missratenen Denkmalschutzgesetz“ hat einen Flyer in sämtliche Zuger Haushalte versendet und darin nochmals die fachlichen Argumente für ein „Nein“ aufgelistet. Nach erfolgreichen Bauführungen in Hünenberg, Stadt Zug und Risch-Rotkreuz findet die nächste Bauführung am 2. November in Cham und am 9. November in Baar statt. Wir sind mit weiteren Aktionen im öffentlichen Raum und in den Medien (print+digital) aktiv. Mehr Informationen unter; denkmalschutzgesetz-nein.ch

 

5.4.2019

Zusammen mit dem Archäologischen Verein Zug Zug, dem Zuger Heimatschutz und dem Historischen Verein des Kantons Zug ergriff das BauForumZug das Referendum gegen die am 31. Januar 2019 vom Zuger Kantonsrat beschlossene Revision des Denkmalschutzgesetzes.

Am 5. April reichten wir gemeinsam 2`317 beglaubigte Unterschriften bei der Staatskanzlei ein. Nötig wären 1`500 Unterschriften gewesen.

Nun erhalten die Stimmberechtigten ihre Gelegenheit, über den Erhalt ihrer eigenen Geschichte und Identität an der Urne zu äussern.

Wir erhielten aus der Bevölkerung zahlreiche positive Rückmeldungen und unsere Bemühungen wurden sehr geschätzt.

Zur Zeit beglaubigt die Staatskanzlei die Unterschriften und legt den Abstimmungstermin fest.

Im Vorfeld der Abstimmung wird das BauForumZug mit der Bevölkerung den Dialog pflegen und dabei die spezifischen Qualitäten des «Guten Bauens» gerne vermitteln.

 

Bundesgerichtsentscheid vom 01,.04.2021

Medienmitteilung vom 28.04.2021

Bericht Zuger Zeitung vom 28.04.2021

Bericht Zuger Zeitung vom 01.05.2021

Bericht zentralplus vom 02.05.2021

Bericht Zuger Zeitung vom 04.05.2021

 

Argumente

Brief an Kantonsräte vom 07.12.2018

Bericht Zuger Zeitung vom 24.11.2019

Bericht Zuger Zeitung vom 07.11..2019

Bericht Zuger Zeitung vom 17.06.2019

Bericht Zuger Zeitung vom 06.04.2019

Bericht Zuger Zeitung vom 02.02.2019

Bericht Zuger Zeitung vom 17.12.2018

Bericht Zuger Zeitung vom 19.11.2018

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einfacher bebauungsplan für partners group 

26.02.2021

Die orts- und kulturfremde Kopie des amerikanischenn Headquarters der Partners Group auf Baarer Boden hat uns zu einer kritischen Beurteilung nicht nur des Projektes bewogen, sondern zur Hinterfragung des Bewilligungsprozesses, welchen die Baarer Baubehörde wählte. Einem von Baars grössten Steuerzahlern wurde es sehr einfach gemacht, pseudohistorische Fabrikhallen zu planen, die bereits beim Neubau eine Umnutzung vorgaukeln und mit einem unverorteten fladen-förmigen Glaszikkurat verbunden sind.

Hier lief das Engagement vordergründig über die Presse, wobei abzusehen ist, dass der Zug für dieses Projekt abgefahren ist. Wir hoffen aber, dass das neue kantonale Instrument des einfachen Bebauungsplanes für zukünftige Projekte mit mehr und besser nachvollziehbarer Qualitätssicherung ausgestattet werden kann.

 

Leserbrief Zuger Zeitung vom 26.02.2021

Bericht Zuger Zeitung vom 25.02.2021

Bericht zentralplus vom 25.02.2021

Bericht Zuger Zeitung vom 18.02.2021

Bericht zentralplus vom 01.02.2021

Bericht zentralplus vom 29.01.2021

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raumentwicklungskonzept Cham 

19.02.2021

Auf Einladung des Chamer Gemeinderates haben wir uns ausführlich mit den zur Vernehmlassung erstellten Grundlagen des REK "Vision Cham 2040" auseinandergesetzt. Diese fokussieren fast ausschlesslich auf räumliche Themen und stellen primär eine Bestandesanalyse und Potentialzuschreibung dar, welche unserer Meinung nach wenig konkrete Aussagen bezüglich der bestehenden und künftigen Probleme sowie der angestrebten Lösungen beinhaltet. Entsprechend übergeordnet fiel unser Kommentar zu tatsächlichem und wünschenswertem Inhalt aus, der ja sowohl für Behörden und Planer wie auch für Bevölkerung und Investoren eine Hilfestellung bei allen weiteren Planungen auf dem Gemeindegebiet bieten sollte.

 

Stellungnahme vom 19.02.21

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Ortsplanungsrevision

12.11.2020

Um der projektierenden Bauwirtschaft mehr Gewicht zu geben, haben das BauForumZug und die GZGU (Gruppe Zuger Generalunternehmer) entschieden, zusammen ihre Interessen und Anliegen für die anstehende Ortsplanungsrevision zu eruieren und diese in einem gemeinsamen Positionspapier festzuhalten.

Grundlagen für diese in allen elf Gemeinden im Kanton Zug anstehende Überarbeitung der Planungsmittel der Ortsplanung (z.B. Zonenplan, Bauordnung, Reglemente, Richtplan Verkehr, Landschaftsentwicklungskonzept, Raumentwicklungskonzept) sind sowohl das im Jahr 2014 revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG), das die bauliche Entwicklung primär nach Innen lenkt, als auch das 2019 revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG). Der kantonale Richtplan verpflichtet die Gemeinden, diesen Prozess bis 2025 abgeschlossen zu haben, wobei Interessenverbände aufgefordert sind, im Rahmen einer Anhörung, eine Stellungnahme ihrer Anliegen zu formulieren.

Hierzu haben sich Vertreter von BauForumZug und  GZGU zu mehren Workshops getroffen. Entstanden ist ein zweiseitiges, gemeinsames Positionspapier, welches in sämtlichen Zuger Gemeinden persönlich überbracht und erläutert wurde. Die zehn Punkte im Positionspapier sind grundsätzlich an alle Gemeinden gleichsam gerichtet, wobei einzelne davon nicht für alle gleich bedeutend sind. 

Nebst den konkreten Anliegen, welche den Gemeinden nun in Papierform vorliegen, war der Austausch innerhalb der Arbeitsgruppe und der auch mit den Gemeindevertretern für das BauForumZug sehr wertvoll und nachhaltig. Wir fordern alle Mitglieder des BauForumZug auf, sich aktiv an den kommenden Mitwirkungsmöglichkeiten ihrer Gemeinden zu beteiligen. 

 

Positionspapier

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STADTMODELL ZUG

Das Stadtmodell hat seinen festen Platz in der Stadtverwaltung erhalten. Dank des grosszügigen Raums können dort auch andere Anlässe und Sitzungen für eine grössere Anzahl Personen abgehalten werden. Wie von uns vorhergesehen, kann die Öffentlichkeit ihre Stadt dank des Stadtmodells besser lesen und verstehen. Kommende städtebauliche Veränderungen können im Kontext des Quartiers gezielter vermittelt werden.

 

11.9.2019

Mit dem Umzug der Stadtverwaltung in das ehemalige L&G-Verwaltungsgebäude konnte der Stadtarchitekt unsere Forderung nach einem Stadtmodellraum erfüllen. Stadtarchitekt Christian Schnieper lud das BauForumZug zur Präsentation des «Stadtraumkonzept Zug 2050» und zur Eröffnung des Raums mit dem Stadtmodell im 4.Obergeschoss der neuen Stadtverwaltung ein.

Das «Stadtraumkonzept Zug 2050» bildet mit dem in den kommenden Monaten zu erarbeiteten Mobilitäts- und Freiraumkonzept die Grundlage für die kommende Ortsplanungsrevision. Wir wünschen einen adäquaten Einbezug der Fachleute zur Weiterentwicklung der Stadt Zug. Wettbewerbe, Studien und Testplanungen sollten vermehrt offen und transparent präsentiert werden. Uns ist eine qualitätsvolle und identitätsstiftende Weiterentwicklung der Stadt Zug sehr wichtig.

 

8.4.2017

Die Stadt Zug besitzt ein eindrückliches Stadtmodell aus Holz im Masssstab 1:500 unterteilt in Module von 90x90cm Abmessungen. Zur Zeit befindet sich das Zuger Stadtmodell im Haus Zentrum an der Zeughausgasse und kommt hauptsächlich dann zum Einsatz, wenn die Stadtbildkommission oder Wettbewerbsjurys über Bauprojekte beraten.

Mit dem bevorstehenden Umzug der Stadtverwaltung in das ehemalige L&G-Verwaltungsgebäude soll sich dies ändern. Neu soll das Stadtmodell am neuen Ort währen den Bürozeiten für alle Interessierte zugänglich und einsehbar werden. Idealerweise soll das Stadtmodell einfach auffindbar in Nähe des Eingangsbereichs liegen.

Für uns ist wichtig, dass neue Bauprojekte, städtebauliche Studien und Siegerprojekten nach Wettbewerben und andere bauliche Entwicklungen im Zuger Stadtbild frühzeitig an diesem Modell dargestellt werden. So kann sich die Bevölkerung ein genaues Bild der geplanten Bauvorhaben machen. Im Unterschied zu Planzeichnungen und Visualisierungen sind massstäbliche Modell für die Bevölkerung einfacher zugänglich und verständlich. 

Dank dem öffentlich zugänglichen Modell kann mit der Bevölkerung über das «Gute Bauen» eine Disukssion auf Augenhöhe geführt und im gegenseitigen Verständnis geführt werden.

Die Stadt Zug nehmen das Anliegen des BauForumZug positiv auf. Noch kennen die Stadt und das BauForumZug die konkrete Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Stadtmodells nicht. Wir halten weiterhin an unserem Anliegen fest hoffen auf baldige Ansätze einer Lösung.

 

Bericht Zuger Zeitung vom 8.4.2017

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POSTPLATZ ZUG

Die Emotionen um den Kampf der oberirdischen Parkplätze waren sehr hoch. Heute werden die Parkplätze kaum vermisst. Dazu hat eine liberale Regelung der Kurzzeitparkplätze beigetragen. Dafür steht der Bevölkerung ein neuer Aussenraum zur Verfügung, der bereits rege für geplante und spontane Anlässe genutzt wurde. Nach einer Zeit von Zwischennutzungen im ehemaligen Postgebäude warten wir leider immer noch auf eine nachhaltige passantenbezogene Nutzung zur stärkeren Belebung des Aussenraums.

Der untere Postplatz bleibt als grossflächiger Parkplatz im Stadtgefüge unattraktiv. Wir werden die Diskussion zur gegebener Zeit aufgreifen (müssen).

 

3.6.2019

Der obere Postplatz ist zwischenzeitlich neu gestaltet und die Bauarbeiten praktisch beendet. Die Bevölkerung beginnt den neuen Freiraum anzunehmen und schätzt die neuen Qualitäten. Bereits fanden auf dem oberen Postplatz verschiedene Anlässe statt, weitere werden folgen. Auf dem unteren Postplatz plant der Zuger Stadtrat ebenfalls die Aufhebung der Parkplätze oder gedenkt eine Alternative auszuarbeiten. Auch auf dem unteren Postplatz sind vorhandene Qualitäten verborgen; in der Mauer der seitlichen Portaltreppe ist ein Brunnen mit fliessendem Wasser eingelassen. Ist es richtig, dass solche identitätsstiftende Merkmale von parkierenden Autos überstellt werden müssen?

 

10.6.2018

Die Initiative des Zuger Gewerbeverbands «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» wurde mit 58%-Ja Stimmen von den Stimmberechtigten der Stadt Zug angenommen. Auf dem oberen Postplatz und im Umfeld starten diesen Sommer die Bauarbeiten der nicht von der Initiative betroffenen Flächen. Auf dem unteren Postplatz bleiben die Parkfelder wie rechts illustriert erhalten. Es wird sich in nächster Zeit zeigen, ob der Erhalt von Parkplätzen der Schlüssel für eine attraktive, lebendige Altstadt ist. Quelle Bild: ZVG Stadt Zug.

 

19.12.2017

Die Ausgangslage zur Neugestaltung des Postplatzes, Zug waren der Bau eines Parkhauses hinter der ehemaligen Hauptpost und ein Studienverfahren mit Landschaftsarchitekturbüros im Jahr 2011 aus welchem Appert Zwahlen Partner AG siegreich hervorgingen. Unterdessen ist die Gewerbeliegenschaft mit dem Parkhaus von Leutwyler Partner Architekten AG realisiert. Das neue Parkhaus bietet neu 100 öffentliche Parkplätze an, im Gegenzug sollen 60 oberirdische Parkplätze um den Postplatz aufgehoben werden. Dieser «Deal» war eine Kernbotschaft der vom Stimmvolk im Jahr 2008 angenommenen Vorlage.

Am 26.9.2017 lehnte der Grosse Gemeinderat Zug den Baukredit zur Sanierung des unteren Postplatzes ab. Der Gewerbeverein Zug lancierte eine städtische Volksinitiative mit dem Ziel, ausser auf dem oberen Postplatz in Abweichung des Bebauungsplans, alle Parkplätze zu erhalten.

Der Postplatz bildet zwischen den markanten kantonalen Bauten und der Kantonalbank sowie am oberen Ende der Hauptpost eine räumliche Einheit. Das BauForum Zug setzt sich dafür ein, den schleichenden Verlust der früheren grosszügigen Stadtraumqualität rückgängig zu und für Menschen (Fussgänger, Kinder, Velofahrer) sowie für temporäre Nutzungen (z.B. Marronistand, Adventsmarkt) zugänglich zu machen. Die Gestaltung des oberen Postplatzes soll universell sein; es braucht keinen umständlich durchgestalteten und aufwändig möblierten Platz.

Das BauForumZug ermuntert die Stadt Zug den geplanten Weg gemäss dem aktuell öffentlich aufgelegten Projekt «Neue Umgebungsgestaltung des oberen Postplatzes» fortzusetzen.    

Bild: Regine Giesecke

 

Leserbrief Zuger Zeitung vom 20.5.2018

Bericht Zuger Zeitung vom 19.12.2017

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Ja zum Planungs- und Baugesetz

Das BauForumZug unterstütze mit gutem Grund aktiv die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Neu kann eine Mehrwertabgabe erhoben werden, die für eine qualitätsvolle Gestaltung von Aussenräumen zur Verfügung steht. Sie ist seit dem 1.7.2019 in Kraft gesetzt.

 

19.5.2019

Mit einem Anteil von 67% Ja-Stimmen wurde die "Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) - Umsetzung von Bundesrecht" vom Zuger Stimmvolk deutlich angenommen. Wir danken dem Stimmbürger für ihren sachlichen Entscheid.

 

1.5.2019

Das BauForumZug unterstützt die Abstimmungsvorlage zum angepassten Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug vom 19. Mai 2019.

Dank der Erhebung einer Mehrwertabgabe stehen uns mehr Mittel für eine qualitätsvolle Gestaltung von Siedlungsräumen zur Verfügung. Z.B. können damit Grünflächen als unmittelbarer Erholungsraum gefördert werden.

Die Höhe der Mehrwertabgabe ist äusserts moderat gehalten.

Bei einer Ablehnung des Planungs- und Baugesetz können wir nicht mehr auf kantonaler Ebene über die Weiterentwicklung unseres Wohn- und Arbeitsraum bestimmen und unsere Rahmenbedingungen werden unklar. Darauf können wir gerne verzichten. Wir setzen uns mit einem JA für das neue Planungs- und Baugesetz ein, damit wir klare rechtliche Grundlagen für qualitätsvolle Projekte erhalten.

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HOCHHAUSREGLEMENT STADT ZUG

Die Stadt Zug ist als Wohn- und Arbeitsstandort sehr gefragt. Neueinzonen von Bauland ist praktisch nicht möglich. Die innere Verdichtung schreitet voran. Ein Mittel der inneren Verdichtung ist das Hochhaus. Die Stadt Zug verfügt mit dem Hochhausreglement über ein Planungsinstrument. Das BauForumZug wirkte am Hochhausreglement und setzte sich dafür ein, dass Hochhäuser eine sorgfältige Gestaltung der Proportionen und Fassade bedingen. Zudem sollen die unteren Geschosse mit dem Aussenraum vernetzt sein.

 

26.11.2017

Schweizweit einzigartig, verfügt die Stadt Zug über ein Hochhausreglement. In diesem sind Zonen festgelegt, in welchen als definierte Gebäudehöhen Hochhäuser geplant und realisiert werden können.

Das BauForumZug begleitete den mehrjährigen Prozess und nahm an der Vernehmlassung teil. Auch wenn das BauForumZug bei einzelnen Paragrafen des Reglements etwas andere Formulierungen gewünscht hätte, wird das Reglement übergeordnet betrachtet sehr unterstützt. Dank dem Hochhausreglement sind die «Spielregeln» für Bauherren, Investoren und Architekten sowie für die Behörden verbindlich beschrieben und dürften eine höhere Planungssicherheit gewährlisten.

Für das BauForum Zug sind die definierten Zonen, welche Hochhäuser zulassen, bedeutungsvoll. Dadurch wird eine strukturierte städtebauliche Entwicklung entlang Baarer- und Zugerstrasse sowie entlang der Bahngeleiste ab Bahnhof Zug nach Norden eingeleitet. Landschaftlich empfindliche Stadträume z.B. in Seenähe, am Hang und in der Nähe von Naturräumen oder neben Ortsbildschutzzonen werden geschont.

Nach Reglement ist bei der Planung von Hochhäusern eine hohe architektonische Sorgfalt bezüglich den Proportionen, Fassadengestaltung und Vernetzung der untersten Geschosse mit dem (öffentlichen) Aussenraum umschrieben. Die Planung von Hochhäusern bedingen einen Projektwettbewerb und dient als Grundlage zur Ausarbeitung eines Bauprojekts.

 

Bericht Zuger Zeitung vom 7.10.2016

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